Medizinrecht
Unser Rechtsanwalt im Medizinrecht
Jens G. Möller
Rechtsanwalt
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Zivilrecht
Das Medizinrecht und das Medizinstrafrecht stellen besonders hohe rechtliche und persönliche Anforderungen an alle Beteiligten. Wir beraten und vertreten Ärzte, medizinisches Fachpersonal, Einrichtungen sowie betroffene Patienten in komplexen medizinrechtlichen Fragestellungen. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind unter anderem Behandlungsfehler, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sowie berufsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen.
Im Medizinstrafrecht stehen wir Beschuldigten bereits im Ermittlungsverfahren mit einer frühzeitigen, strategischen Verteidigung zur Seite. Dabei verbinden wir juristische Expertise mit einem hohen Maß an Sensibilität für die besonderen Umstände medizinischer Sachverhalte. Unser Ziel ist eine klare, sachliche und lösungsorientierte Vertretung, die rechtliche Sicherheit schafft und Vertrauen bewahrt.

