Alfred Stephan
Rechtsanwalt Alfred Stephan hat sich nach 25jähriger Tätigkeit in eigener Kanzlei im Jahr 2020 uns angeschlossen.
Er ist im Bereich des Familienrechts tätig. Er verfügt über die Fähigkeit, komplizierte Sachverhalte seinen Mandanten in verständlicher Weise darzulegen. Die von ihm vertretenen Mandate werden zu einem schnellstmöglichen positiven Ergebnis gebracht. Sollte es im Rahmen eines Scheidungsverfahrens unabdingbar sein, Vermögensauseinandersetzungen gerichtlich durchzusetzen, so werden die Verfahren mit der notwendigen Kompromisslosigkeit betrieben.
Darüber hinaus verfügt Rechtsanwalt Stephan über einen reichen Erfahrungsschatz in strafrechtlichen Verteidigungen. Er tritt unbeeindruckt von äußeren Widrigkeiten für die Interessen seiner Mandanten ein. Er ergänzt das Tätigkeitsfeld von Rechtsanwalt Skapczyk.
Zusammen mit Rechtsanwältin Breyer wird die von der verstorbenen Rechtsanwältin Wernecke hinterlassene Lücke kompetent aufgefüllt.


